Rechtsprechung
   LSG Brandenburg, 30.09.2003 - L 1 RJ 191/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,33838
LSG Brandenburg, 30.09.2003 - L 1 RJ 191/00 (https://dejure.org/2003,33838)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2003 - L 1 RJ 191/00 (https://dejure.org/2003,33838)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2003 - L 1 RJ 191/00 (https://dejure.org/2003,33838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,33838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente - anwendbares Recht - Rentenbeginn - Stammrecht - Einzel- bzw Zahlungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe

    Auszug aus LSG Brandenburg, 30.09.2003 - L 1 RJ 191/00
    Beim Rentenanspruch kann sich der Begriff des Anspruchs einerseits auf die zu bewilligende fortlaufende Rente iS des Grundanspruchs, also des Rentenstammrechts, und andererseits auf die Zahlung des fälligen Rentenbetrags, das heißt auf die konkrete zu bewirkende Leistung, beziehen (vgl BSG vom 23.6.1994 - 4 RA 70/93 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 3).

    Der Begriff des Anspruchs kann sich daher beim Rentenanspruch einerseits auf die zu bewilligende fortlaufende Rente im Sinne des Grundanspruchs, also des Rentenstammrechts, und andererseits auf die Zahlung des fälligen Rentenbetrags, das heißt auf die konkret zu bewirkende Leistung, beziehen ( vgl. Urteil des BSG vom 23. Juni 1994, Az. B 4 RA 79/93, SozR 3-2600 § 300 Nr. 3).

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Brandenburg, 30.09.2003 - L 1 RJ 191/00
    Entgegen dem Wortlaut des § 44 Abs. 2 Satz 2 SGB VI a. F. lag Erwerbsunfähigkeit bereits dann vor, wenn gesundheitsbedingt nur noch Teilzeitarbeit verrichtet werden konnte und der Teilzeitarbeitsmarkt praktisch verschlossen war, weil dem Versicherten ein Teilzeitarbeitsplatz nicht vermittelt werden konnte ( vgl. Beschluss des BSG vom 10. Dezember 1976, Az. GS 2/75, 3/75, 4/75 und 3/76, SozR 2000 § 1246 Nr. 13).
  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 9/01 R

    Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 30.09.2003 - L 1 RJ 191/00
    Zwar entstand das Stammrecht auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit im November 2000, der sich daraus ergebende monatliche Einzelanspruch auf Zahlung entstand jedoch erst sieben Monate danach und wurde zu diesem Zeitpunkt erst fällig ( vgl. Urteil des BSG vom 31. Oktober 2002, B 4 RA 9/01 R, SozR 3-2600 § 2 Nr. 4).
  • BSG, 15.06.2000 - B 12 RJ 4/99 R

    Versicherungspflicht des Gesellschafters und handwerklichen Betriebsleiters einer

    Auszug aus LSG Brandenburg, 30.09.2003 - L 1 RJ 191/00
    Zwar entstand das Stammrecht auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit im November 2000, der sich daraus ergebende monatliche Einzelanspruch auf Zahlung entstand jedoch erst sieben Monate danach und wurde zu diesem Zeitpunkt erst fällig ( vgl. Urteil des BSG vom 31. Oktober 2002, B 4 RA 9/01 R, SozR 3-2600 § 2 Nr. 4).
  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 28/98 R

    Regelaltersrentenanspruch - Fälligkeit - Rechtsänderung durch das WFG - Bewertung

    Auszug aus LSG Brandenburg, 30.09.2003 - L 1 RJ 191/00
    Diesen Zeitpunkt der Zahlung, zu dem also die Leistung bewirkt werden muss, bezeichnet die Fälligkeit ( vgl. Urteil des BSG vom 24. Februar 1999, Az. B 5 RJ 28/98 R, SozR 3-2600 § 300 Nr. 13).
  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 114/95 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

    Auszug aus LSG Brandenburg, 30.09.2003 - L 1 RJ 191/00
    Seine jeweilige Bedeutung ist daher aus dem konkreten Regelungszusammenhang zu ermitteln ( vgl. Urteil des BSG vom 31. März 1998, Az. B 4 RA 114/95 R, SozR 3-2600 § 311 Nr. 1).
  • BSG, 12.05.1998 - B 5 RJ 8/97 R

    Anschlußersatzzeit trotz Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente - Anwendung neuen

    Auszug aus LSG Brandenburg, 30.09.2003 - L 1 RJ 191/00
    Diesen Zeitpunkt der Zahlung, zu dem also die Leistung bewirkt werden muss, bezeichnet die Fälligkeit ( vgl. Urteil des BSG vom 24. Februar 1999, Az. B 5 RJ 28/98 R, SozR 3-2600 § 300 Nr. 13).
  • BSG, 19.05.1983 - 1 RA 51/82

    Auszahlung von Leistungen - Auszahlung von Kinderzuschüssen - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Brandenburg, 30.09.2003 - L 1 RJ 191/00
    Beim Anspruch auf eine Geldleistung der Sozialversicherung besteht das Tun, das der Versicherte vom Versicherungsträger verlangen kann, in der Bewilligung der Geldleistung und der Auszahlung der entsprechenden Beträge ( vgl. Urteil des BSG vom 19. Mai 1983, Az. B 1 RA 51/92, SozR 6555 Art. 26 Nr. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • SG Osnabrück, 16.09.2004 - S 1 RA 181/01
    In den Fällen, in denen das Stammrecht einer Erwerbsunfähigkeitsrente vor dem 01. Januar 2001 entstanden ist und der Einzel- bzw. Zahlungsanspruch aufgrund der Regelung der § 102 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) in der Fassung vom 18. Dezember 1989 und § 101 Abs. 1 SGB VI nach dem 31. Dezember 2000 fällig wird, ist § 44 SGB VI in der Fassung vom 24. März 1999 nicht mehr anzuwenden, vgl. Urteil des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg vom 30. September 2003, Aktenzeichen: L 1 RJ 191/00.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht